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Serbische Kirche plant historische Verfassungsänderungen

Bischofsvollversammlung wird im Mai über mögliche Neuerungen in der Kirchenverfassung beraten

Wien-Belgrad, 06.03.2018 (OID) Wie von serbischen Medien berichtet und von kirchennahen Stellen bestätigt wird, werden die serbischen Bischöfe, bei der für den 28. April angesetzten Tagung der Bischofsvollversammlung der Serbischen Orthodoxen Kirche, über einen Papier beraten, dessen Inhalt wichtige Änderungen der kirchlichen Verfassung empfiehlt.

 

Der Prozess für die Erarbeitung der Vorschläge für die Verfassungsänderungen wurde bereits 2012 initiiert und die hierzu bestellte Kommission ist nun im Dezember letzten Jahres mit der Ausarbeitung fertig geworden. Die Vorschläge wurden nun im Vorfeld der Bischofsvollversammlung vom Heiligen Synod an alle Bischöfe der Serbischen Kirche zur Einsicht geschickt.

 

Serbische Orthodoxe Kirche – Patriarchat von Peć

 

Eine der wichtigsten und historisch bedeutenden Änderungen beziehen sich auf die Namensgebung für das serbische Patriarchat und den Titel des Patriarchen. So sieht das vorgelegte Papier vor, dass in Zukunft die serbische Kirche offiziell den Namen „Serbisch-orthodoxe Kirche – Patriarchat von Peć“ trägt und der Titel des Oberhaupts der Kirche „Erzbischof von Peć, Metropolit von Belgrad-Karlovci und Patriarch serbischer und Küstenländer.

 

Die vorgeschlagene offizielle Namensänderung der Serbischen Kirche soll die Verbindungen zum historischen Sitz im Patriarchat von Peć stärken, sowie den Bezug zum bedeutendsten Teil der kirchlichen Jurisdiktion, Kosovo und Metochien, untermauern.

Wahl des Patriarchen soll Mehrheitsbeschluss werden

 

Die bisherige Praxis der Wahl des serbischen Patriarchen, die nach dem „apostolischen Wahlverfahren“ seit 1967 durchgeführt wurde, soll einem 2/3 Mehrheitsbeschluss weichen. Das bisherige Losverfahren, bei dem drei Kandidatennamen auf drei Kuverts verteilt wurden und dann per Ziehung der neue Patriarch bestimmt wurde, geht auf die Zeit des sozialistischen Jugoslawiens zurück, als man hierdurch den Einfluss des Staates auf das Wahlverfahren ausschließen wollte.

 

Das neue Wahlverfahren sieht höchstens 7 Wahlgänge vor, die zu einer Zweidrittelmehrheit führen sollen. Sollte dies auch nach sieben Wahlgängen nicht der Fall sein, werden zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen dann mit einfacher Mehrheit zum Patriarchen gewählt. Die Wahl selber soll künftig im Patriachat von Peć stattfinden.

 

Neue Verfassung könnte auch Diözesen und deren Status verändern

 

Sollten die vorgelegten Änderungen von der Bischofsvollversammlung angenommen werden und in die Kirchenverfassung einfließen, so könnte dies auch kirchlich-territoriale und Titularfolgen haben. Eine diese Änderungen wäre die Heraufstufung einiger Diözesen zu Metropilien wie z. B. die Diözesen von Bačka, Srem, Šumadija, Žiča, Niš, Banja Luka, Raška-Prizren, aber auch von Frankfurt und von Kanada. Demnach wird die Serbische Kirche mit den bestehenden insgesamt 18 Metropolien bekommen.

 

Darüber hinaus soll das Erzbistum von Belgrad-Karlovci in zwei Diözesen geteilt werden, Voždovac-Vinča und Zemun-Neubelgrad.

 

Verfassung soll eine Präambel erhalten

 

Die Verfassungsänderungen und-ergänzungen sehen zum ersten Mal vor, dass eine Präambel dem Text vornagestellt wird. Der Inhalt dieser Präambel soll die Kirche und ihre göttliche Natur definieren, mit der Hl. Liturgie als Grundpfeiler.

 

Die Verfassung soll die Stellung der Serbischen Kirche als Teil der Kirche Christi festsetzen und die historische Kontinuität zum Erzbistum von Žiča aus dem Jahr 1219 bis zur Erneuerung des Patriarchats von Peć 1922 bezeugen. Die Präambel wird auch das Glaubensbekenntnis enthalten als Grundlage des christlichen Glaubens.

 

Die Kommission, unter dem Vorsitz von Metropolit Amfilohije von Crna Gora, die die Vorschläge für die Verfassungsänderungen erarbeitet hat, wurde während ihrer Tätigkeit von namhaften orthodoxen Experten für Kirchenrecht wie Vlasius Fidas und Vladimir Cipin beraten.

 

Das bestehende Verfassungswerk der Serbischen Kirche entstammt dem Jahr 1931 als die Verfassung der Serbischen Orthodoxen Kirche in Kraft trat. Eine einschneidende Änderung erfuhr die Verfassung 1947, direkt nach dem Zweiten Weltkrieg in Folge der veränderten Beziehungen zwischen der Kirche und dem neuen sozialistischen Jugoslawien.

 

Die geplanten Verfassungsänderungen, so sie von der

Bischofsvollversammlung angenommen werden, könnten zu bedeutenden und historisch wichtigen Meilensteinen in der Geschichte der Serbischen Orthodoxen Kirche werden.

 

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